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Fährtenhund

Ein Hund, der die Ausbildung der Fährtenarbeit erfolgreich absolviert und bestanden hat, nennt man Fährtenhund. Dieser wird dann als Diensthund, bei der Jagd oder im Hundesport eingesetzt. Die Fährtenarbeit gehört auch zu der Ausbildung zum Rettungshund.

Jedoch gibt es verschiedene Prüfungen in der Fährtenarbeit, die die Leistungsrichter der FCI (Fédération Cynologique Internationale) durchführt. Um die Prüfung machen zu können, muss der Teilnehmer in einer Landesorganisation der FCI Mitglied sein.

Die erste Prüfung ist meist die Gebrauchshundprüfung Stufe 1 in der Abteilung A. Diese kann man auch eigenständig ablegen, wobei sie dann Fährtenprüfung 1 (Abkürzung: FPr 1) genannt wird. Davon gibt es drei Prüfungen. Um an diesen Prüfungen teilnehmen zu können, muss vor der Prüfung die Begleithundeprüfung bestanden sein.

Sind alle drei bestanden, ist die Ausbildung zum Fährtenhund jedoch noch nicht automatisch bestanden. Bei der Ausbildung müssen die Ausbildungskennzeichen FH 1, FH2 und IPO FH erfolgreich absolviert werden. Das Alter der Hunde ist auch wichtig, bei der FH 1 und FH2 muss er mindestens 18 Monate alt sein, bei der IPO FH 20 Monate. Die Fährten sind alle etwa 180 Minuten alt und der Hund hat für das Absuchen, auch ausarbeiten genannt, 45 Minuten Zeit. Hat man 70 von 100 Punkten erreicht, ist die Prüfung bestanden.
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