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Blindenführhund (Blindenhund)

Als Blindenführhund bezeichnet man Hunde, die speziell als Assistenzhunde ausgebildet wurden, um blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine ungefährliche Orientierung bieten zu können. Sie gelten rechtlich gesehen als Hilfsmittel und man erkennt sie an dem weißen Führgeschirr. Dieses Geschirr gilt als Verkehrszeichen und alle Verkehrsteilnehmer sind dazu verpflichtet, Rücksicht zu nehmen.

Der Blindenführhundhalter und Blindenführhund bilden ein Team, das sogenannte Führgespann. Der Hundeführer gibt akustische Kommandos wie „Geradeaus“ oder „Überquere Straße“. Diese muss der Hund ausführen. Der Hund kann auch Telefonzellen oder Briefkästen sowie vieles mehr auffinden. Hat er das Gesuchte gefunden, bleibt er davor stehen. Der Blindenführhund führt seinen Halter sicher durch die Orte, indem er Menschen oder parkenden Autos ausweicht. Aber auch Hindernisse, die für gut sehende Menschen kein Problem darstellen, müssen angezeigt werden. So kann der sehbehinderte Mensch Hindernisse wie Schlaglöcher, Pfützen oder herabhängende Schilder dank dem Blindenführhund wahrnehmen und somit entsprechend reagieren. Kommandos müssen natürlich immer regelmäßig wieder trainiert werden. Der Hund muss jedoch auch in gefährlichen Situationen Befehle verweigern können, auch als „intelligenter Ungehorsam“ beschrieben. Gibt der Hundeführer beispielsweise den Befehl „Straße überqueren“ und diese ist jedoch noch nicht frei für Fußgänger, muss der Hund diesen Befehl verweigern.

Nicht jeder Hund ist für die Ausbildung zum Blindenführhund geeignet. Sie müssen intelligent, wesensfest, nervenstark sowie arbeitsbelastbar sein. Die ersten Eignungstests führt man schon im Welpenalter mit etwa acht Wochen durch. Geeignete Welpen werden dann in sogenannten Patenfamilien gebracht, damit sie dort unter Aufsicht sozialisiert werden und mit Ereignissen sowie Situationen konfrontiert werden. Die Hunde müssen keine besondere Rasse haben, sie sollten jedoch keinesfalls erhöhtes Aggressionspotential aufweisen. Bevorzugte Hunderassen für diese Tätigkeiten sind Königspudel, Riesenschnauzer, Deutsche Schäferhunde, Labrador Retriever sowie Golden Retriever. Mischlinge kommen auch in Frage. Die Hunde sollten allerdings zwischen 50 und 65 cm groß sein. In Deutschland übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Ausbildung. Eine Ausbildung kann bis zu 12 Monaten dauern und die Voraussetzung dafür ist, dass der Hund einen intensiven Gesundheitstest besteht.

Am wichtigsten ist natürlich die soziale Bindung zwischen dem Hund und dem Halter. Sie müssen vertrauen zueinander aufbauen. Bei Paaren, wo der eine Partner sehen kann, kann es natürlich vorkommen, dass der Hund zu dem sehenden Menschen eine intensivere Bindung aufbaut als zum sehbehinderten Menschen, da dieser sich mit dem Hund anders Beschäftigt.
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